Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2023/04/0249

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2023/04/0249

Entscheidungsdatum

03.07.2025

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
97 Öffentliches Auftragswesen

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/04/0126 B 17. Dezember 2019 RS 1

Stammrechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat festgehalten, dass in einem Fall, in dem ein Abspruch über einen Antrag auf Pauschalgebührenersatz mit der Entscheidung über den zugrunde liegenden vergaberechtlichen Nachprüfungsantrag in einem untrennbaren Zusammenhang steht, mit der Aufhebung der letztgenannten Entscheidung auch der Entscheidung über den Pauschalgebührenersatz die rechtliche Grundlage entzogen und diese Entscheidung somit aufzuheben ist (siehe VwGH 15.12.2014, 2013/04/0148, mwN; vergleiche dazu, dass eine Entscheidung betreffend den Pauschalgebührenersatz nicht mit der Aufhebung der Entscheidung in der Hauptsache, auf deren Grundlage sie ergangen ist, außer Kraft tritt, VwGH 26.6.2019, Ra 2018/04/0161, 0177, Rn. 74, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023040249.L01

Im RIS seit

12.08.2025

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2025

Dokumentnummer

JWR_2023040249_20250703L01