§ 185 NÖ DPL 1972 legt nicht nur konkret fest, welche bundesgesetzlichen Vorschriften Verweisungsobjekt sind, sondern enthält auch jeweils die Angabe der verwiesenen Fassung, sodass es sich bei den §§ 2, 185 legcit. um eine "statische" Verweisung handelt (vgl. VfGH 28.9.2021, V 148/2021).Paragraph 185, NÖ DPL 1972 legt nicht nur konkret fest, welche bundesgesetzlichen Vorschriften Verweisungsobjekt sind, sondern enthält auch jeweils die Angabe der verwiesenen Fassung, sodass es sich bei den Paragraphen 2, 185, legcit. um eine "statische" Verweisung handelt vergleiche VfGH 28.9.2021, römisch fünf 148 aus 2021,).