Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
94/15/0125
Entscheidungsdatum
20.11.1996
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
LiebhabereiV §1 Abs2 Z1;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/05/18 93/15/0099 4
Stammrechtssatz
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH handelt es sich bei Wohnungen und bei Einfamilienhäusern um Wirtschaftsgüter, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (Hinweis E 5.5.1992, 92/14/0027; E 21.6.1994, 94/14/0035). Nichts anderes gilt für ein Ferienhaus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994150125.X03
Dokumentnummer
JWR_1994150125_19961120X03