Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.1996

Geschäftszahl

94/15/0125

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/05/18 93/15/0099 4

Stammrechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH handelt es sich bei Wohnungen und bei Einfamilienhäusern um Wirtschaftsgüter, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (Hinweis E 5.5.1992, 92/14/0027; E 21.6.1994, 94/14/0035). Nichts anderes gilt für ein Ferienhaus.