Verwaltungsgerichtshof
20.11.1996
94/15/0125
GRS wie VwGH E 1995/05/18 93/15/0099 4
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH handelt es sich bei Wohnungen und bei Einfamilienhäusern um Wirtschaftsgüter, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (Hinweis E 5.5.1992, 92/14/0027; E 21.6.1994, 94/14/0035). Nichts anderes gilt für ein Ferienhaus.