Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 13472 A/1991
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
90/08/0070
Entscheidungsdatum
17.09.1991
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
AVG §56;
GSVG 1978 §194;
GSVG 1978 §41;
Rechtssatz
Der vom Beschwerdeführer gestellte, mit dem Begehren auf Erlassung eines Bescheides verbundene Antrag auf "Refundierung bzw Gutschrift" der für einen bestimmten Zeitraum geleisteten Beiträge stellt sich inhaltlich als Rückforderung zu Ungebühr entrichteter Beiträge iSd § 41 GSVG dar; der Bf hatte im darüber durchzuführenden Verfahren Anspruch auf bescheidmäßige Feststellung über diese FrageDer vom Beschwerdeführer gestellte, mit dem Begehren auf Erlassung eines Bescheides verbundene Antrag auf "Refundierung bzw Gutschrift" der für einen bestimmten Zeitraum geleisteten Beiträge stellt sich inhaltlich als Rückforderung zu Ungebühr entrichteter Beiträge iSd Paragraph 41, GSVG dar; der Bf hatte im darüber durchzuführenden Verfahren Anspruch auf bescheidmäßige Feststellung über diese Frage
(Hinweis E VS 16.6.1971, 138/71, VwSlg 8037 A/1971).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht
der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080070.X01
Dokumentnummer
JWR_1990080070_19910917X01