Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 2425 F/1961
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
1584/59
Entscheidungsdatum
25.04.1961
Index
Gerichtsgebühren
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm
GJGebG 1962 §29 Abs1
Rechtssatz
Das mit der Festsetzung der gerichtlichen Eintragungsgebühr betraute Organ muß sich, wenn sachlich begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der bekanntgegebene Betrag unrichtig ist, vor Berechnung der Eintragungsgebühr darüber Gewißheit verschaffen, welcher Betrag nun tatsächlich der Ermittlung der Erbschaftssteuer zugrunde zu legen und somit für die Berechnung der Eintragungsgebühr maßgebend ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1959001584.X03
Im RIS seit
12.12.2000
Zuletzt aktualisiert am
29.04.2024
Dokumentnummer
JWR_1959001584_19610425X03