Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1961

Geschäftszahl

1584/59

Rechtssatz

Die Angabe des Betrages des Einheitswertes in der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht eine bescheidmäßige Festsetzung, sondern nur eine bloße Mitteilung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1961:1959001584.X02