Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
88/14/0107
Entscheidungsdatum
09.05.1989
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Besprechung in:
ÖStZB 1989, 406;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/14/0266 E 23. Oktober 1984 RS 4
Stammrechtssatz
Bei der Lösung der Frage, ob eine Tätigkeit auf Dauer gesehen Einnahmen erwarten läßt, kommt es nicht darauf an, wie der Steuerpflichtige die Tätigkeit hätte gestalten können, sondern darauf, wie er diese Tätigkeit tatsächlich gestaltet und damit auch finanziert hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140107.X01
Dokumentnummer
JWR_1988140107_19890509X01