Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
3263/79
Entscheidungsdatum
03.03.1980
Index
63/02 Gehaltsgesetz
Norm
GehG 1956 §15 Abs2;
GehG 1956 §15 Abs6;
GehG 1956 §16;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0289/77 E 30. Juni 1977 RS 2
(Gefahrenzulage für Verhandlungsleiter im wasserrechtlichen
Verfahren).
Stammrechtssatz
Die Möglichkeit der Pauschalvergütung von Überstunden stellt eine der Verwaltungsvereinfachung dienende Berechnungsart dar, ein subjektives Recht des Beamten auf Vornahme einer Pauschalberechnung besteht nicht. Auch einem Beamten der im Bezug einer pauschalierten Überstundenvergütung steht, ist es unbenommen, sich im Falle einer Anordnung zusätzlicher, bei der Pauschalierung noch nicht berücksichtigter Überstunden einen Antrag auf Überstundenvergütung zu stellen. Ob bei Berechnung dieses Anspruches eine Einzelabgeltung der zusätzlichen Überstunden oder eine Abgeltung in Form einer Pauschalierung zu erfolgen hat, ist von der Dienstbehörde zu entscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979003263.X01
Dokumentnummer
JWR_1979003263_19800303X01