Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
1222/78
Entscheidungsdatum
20.04.1979
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Das AVG kennt weder eine Beschränkung der Beweismittel noch schreibt es vor, in welcher örtlichen, sachlichen oder persönlichen Nähe Zeugen zu einem von ihnen bekundeten Sachverhalt gewesen sein müßten; insbesondere schließt es keinesfalls den Beweis "vom Hörensagen" aus.
Schlagworte
Grundsatz der Unbeschränktheit
Beweismittel Zeugen
Beweismittel Zeugenbeweis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978001222.X02
Im RIS seit
10.10.2003
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2010
Dokumentnummer
JWR_1978001222_19790420X02