Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.04.1979

Geschäftszahl

1222/78

Rechtssatz

Der Umstand, daß zwar Verwandten ein Entgelt für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft vereinbart ist, bildet ein Indiz gegen das Vorliegen eines bloß familienhaften Beschäftigungsverhältnisses.