Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2247/71
Entscheidungsdatum
04.05.1972
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1576/56 E 11. November 1958 VwSlg 4805 A/1958 RS 2
(Vermerk: Hinweis auf Ausführungen Hellbling´s im Kommentar zu den
Verwaltungsverfahrensgesetzen, welche jedoch auf das E 7.10.1953,
9/52 Bezug haben)
Stammrechtssatz
Bescheide iSd Verwaltungsverfahrensgesetze sind Verwaltungsakte, durch die in bestimmten einzelnen Angelegenheiten der Verwaltung in einer förmlichen und der Rechtskraft fähigen Weise über Rechtsverhältnisse materiellrechtlicher oder formalrechtlicher Art abgesprochen wird, sei es daß bestehende Rechtsverhältnisse festgestellt oder Rechtsverhältnisse begründet, abgeändert oder aufgehoben werden. Behördliche Erledigungen, die weder ein Rechtsverhältnis feststellen noch gestalten - wie die Androhung der Ersatzvornahme - können daher keine Bescheide sein. *
E 11.11.1958, 1576/56 #2 VwSlg 4805 A/1958
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Androhungen Aufforderung
Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971002247.X01
Dokumentnummer
JWR_1971002247_19720504X01