Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.05.1972

Geschäftszahl

2247/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0928/66 E 9. Dezember 1966 VwSlg 7036 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Durch die Nichtbeachtung von Anordnungen, die lediglich die äußere Form der von der Behörde zu verwendenden Formulare betrifft, kann niemand in seinem Recht verletzt sein.