Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.05.1972

Geschäftszahl

2247/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1576/56 E 11. November 1958 VwSlg 4805 A/1958 RS 2 (Vermerk: Hinweis auf Ausführungen Hellbling´s im Kommentar zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, welche jedoch auf das E 7.10.1953, 9/52 Bezug haben)

Stammrechtssatz

Bescheide iSd Verwaltungsverfahrensgesetze sind Verwaltungsakte, durch die in bestimmten einzelnen Angelegenheiten der Verwaltung in einer förmlichen und der Rechtskraft fähigen Weise über Rechtsverhältnisse materiellrechtlicher oder formalrechtlicher Art abgesprochen wird, sei es daß bestehende Rechtsverhältnisse festgestellt oder Rechtsverhältnisse begründet, abgeändert oder aufgehoben werden. Behördliche Erledigungen, die weder ein Rechtsverhältnis feststellen noch gestalten - wie die Androhung der Ersatzvornahme - können daher keine Bescheide sein. *

E 11.11.1958, 1576/56 #2 VwSlg 4805 A/1958