Die Erklärung eines Beamten (hier: juristischer Konzeptsbeamter bei der PolDion Wien) sich für eine milde Bestrafung des Beschuldigten einsetzen zu wollen, stellt noch keinen Befangenheitsgrund iSd § 7 Abs 1 Z 4 AVG dar.Die Erklärung eines Beamten (hier: juristischer Konzeptsbeamter bei der PolDion Wien) sich für eine milde Bestrafung des Beschuldigten einsetzen zu wollen, stellt noch keinen Befangenheitsgrund iSd Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 4, AVG dar.