Verwaltungsgerichtshof
03.11.1958
1942/57
Die Erklärung eines Beamten (hier: juristischer Konzeptsbeamter bei der PolDion Wien) sich für eine milde Bestrafung des Beschuldigten einsetzen zu wollen, stellt noch keinen Befangenheitsgrund iSd Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 4, AVG dar.
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