Die Abgabenerhöhung gem § 8 Abs 4 lit b KfzStG ist eine Ermessensentscheidung, die sowohl hins der Frage, ob eine Erhöhung zu erfolgen hat, als auch hins des Ausmaßes der Erhöhung einer Begründung iSd Gesetzes bedarf.Die Abgabenerhöhung gem Paragraph 8, Absatz 4, Litera b, KfzStG ist eine Ermessensentscheidung, die sowohl hins der Frage, ob eine Erhöhung zu erfolgen hat, als auch hins des Ausmaßes der Erhöhung einer Begründung iSd Gesetzes bedarf.