Ausführungen über die Unzuständigkeit der belangten Behörde im Anlassfall, wenn der VfGH die Verfassungswidrigkeit einer funktionellen Kompetenznorm (hier § 87 Abs 6 BDG 1979) gem Art 140 Abs 4 B-VG 1920 ausgesprochen hat.Ausführungen über die Unzuständigkeit der belangten Behörde im Anlassfall, wenn der VfGH die Verfassungswidrigkeit einer funktionellen Kompetenznorm (hier Paragraph 87, Absatz 6, BDG 1979) gem Artikel 140, Absatz 4, B-VG 1920 ausgesprochen hat.