Einstellung des Beschwerdeverfahrens bei rechtzeitiger Nachholung des versäumten Bescheides; Kostenzuspruch gemäß § 55 Abs 1 letzter Satz bei Nichtvorliegen der Tatbestände der Abs 2 und Abs 3 VwGG 1965.Einstellung des Beschwerdeverfahrens bei rechtzeitiger Nachholung des versäumten Bescheides; Kostenzuspruch gemäß Paragraph 55, Absatz eins, letzter Satz bei Nichtvorliegen der Tatbestände der Absatz 2 und Absatz 3, VwGG 1965.