Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.1980

Geschäftszahl

1098/80

Rechtssatz

Einstellung des Beschwerdeverfahrens bei rechtzeitiger Nachholung des versäumten Bescheides; Kostenzuspruch gemäß Paragraph 55, Absatz eins, letzter Satz bei Nichtvorliegen der Tatbestände der Absatz 2 und Absatz 3, VwGG 1965.