Bescheide der Schiedskommission bei einem Landesinvalidenamt über die Wiederaufnahme des Verfahrens unterliegen keinem weiteren Instanzenzug zur behaupteten Nichteinhaltung der Geschäftseinteilung der Senate der Schiedskomm. nach § 85 Abs 3 KOVG 1957.Bescheide der Schiedskommission bei einem Landesinvalidenamt über die Wiederaufnahme des Verfahrens unterliegen keinem weiteren Instanzenzug zur behaupteten Nichteinhaltung der Geschäftseinteilung der Senate der Schiedskomm. nach Paragraph 85, Absatz 3, KOVG 1957.