Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1981

Geschäftszahl

2488/76

Rechtssatz

Bescheide der Schiedskommission bei einem Landesinvalidenamt über die Wiederaufnahme des Verfahrens unterliegen keinem weiteren Instanzenzug zur behaupteten Nichteinhaltung der Geschäftseinteilung der Senate der Schiedskomm. nach Paragraph 85, Absatz 3, KOVG 1957.