Schwere Krankheiten im Sinne des § 9 Abs 1 lit c PO 1966 können auch Berufskrankheiten sein; diese müssen aber nicht während des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zur Stadt Wien entstanden sein (Hinweis E 5.3.1968, 1775/67).Schwere Krankheiten im Sinne des Paragraph 9, Absatz eins, Litera c, PO 1966 können auch Berufskrankheiten sein; diese müssen aber nicht während des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zur Stadt Wien entstanden sein (Hinweis E 5.3.1968, 1775/67).