Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1968

Geschäftszahl

0396/68

Rechtssatz

Schwere Krankheiten im Sinne des Paragraph 9, Absatz eins, Litera c, PO 1966 können auch Berufskrankheiten sein; diese müssen aber nicht während des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zur Stadt Wien entstanden sein (Hinweis E 5.3.1968, 1775/67).