Kein Ersatz des Schriftsatzaufwandes für abgesonderten Kostenbestimmungsantrag und kein Ersatz von Stempelauslagen für einen solchen Schriftsatz. (Hier: Säumnisbeschwerde - Einstellung des Verfahrens nach § 36 Abs 2 VwGG 1965 - Zurückweisung des Kostenbegehrens als verspätet)Kein Ersatz des Schriftsatzaufwandes für abgesonderten Kostenbestimmungsantrag und kein Ersatz von Stempelauslagen für einen solchen Schriftsatz. (Hier: Säumnisbeschwerde - Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 36, Absatz 2, VwGG 1965 - Zurückweisung des Kostenbegehrens als verspätet)