Verwaltungsgerichtshof
06.10.1966
0948/66
Kein Ersatz des Schriftsatzaufwandes für abgesonderten Kostenbestimmungsantrag und kein Ersatz von Stempelauslagen für einen solchen Schriftsatz. (Hier: Säumnisbeschwerde - Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 36, Absatz 2, VwGG 1965 - Zurückweisung des Kostenbegehrens als verspätet)