Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 2230/63

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6265 A/1964

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2230/63

Entscheidungsdatum

10.03.1964

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Anwendung des Kumulationsprinzipes, daß die Strafen nebeneinander zu verhängen sind, schließt nicht die Erlassung getrennter, zeitlich aufeinanderfolgender Straferkenntnisse gegen denselben Beschuldigten bezüglich verschiedener Verwaltungsübertretungen aus, mögen diese auch gleichzeitig zur Anzeige gebracht worden sein. Eine spätere Bestrafung ist lediglich dann unzulässig, wenn bezüglich der Übertretung eine Einstellung gemäß Paragraph 45, VStG erfolgt oder Verjährung eingetreten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963002230.X03

Im RIS seit

29.08.2001

Dokumentnummer

JWR_1963002230_19640310X03

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