Ablehnung der Behandlung der Beschwerde im Anlassfall zu V7/11, E v 30.06.11 (keine Gesetzwidrigkeit des Digitalen Flächenwidmungsplans der Marktgemeinde Eberau idF der 4. Änderung vom 25.09.09, soweit er für bestimmte Grundstücke die Widmung "Bauland - gemischtes Baugebiet" und eine "Widmungsbefristung 31.12.2015" festlegt).Ablehnung der Behandlung der Beschwerde im Anlassfall zu V7/11, E v 30.06.11 (keine Gesetzwidrigkeit des Digitalen Flächenwidmungsplans der Marktgemeinde Eberau in der Fassung der 4. Änderung vom 25.09.09, soweit er für bestimmte Grundstücke die Widmung "Bauland - gemischtes Baugebiet" und eine "Widmungsbefristung 31.12.2015" festlegt).