In der DA-Sitzung vom 3. Oktober 2023 fand vor der Beschlussfassung über die Zustimmung zur Kündigung lt. Sitzungsprotokoll entgegen den Vorgaben des PVG und der PVGO keine Debatte statt und sind diesem Sitzungsprotokoll die Gründe für die Zustimmung des DA zur beabsichtigten Kündigung nicht einmal ansatzweise zu entnehmen. Auch steht unbestritten fest, dass der DA weder als Kollegialorgan eine persönliche Anhörung der betroffenen Bediensteten vornahm noch eines oder mehrere seiner Mitglieder damit beauftragte, um den DA vor seiner Beschlussfassung über die Standpunkte und Argumente der Bediensteten zu informieren und seinen Mitgliedern die Gelegenheit zu geben, sich damit auseinanderzusetzen und ihren Wissensstand in dieser Angelegenheit im gebotenen Umfang zu erweitern.