Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Geschäftszahl
LVwG-2015/46/0909-10
Rechtssatznummer
1
Entscheidungsdatum
04.08.2016
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm
ZÄG §6 Abs1 Z2
ZÄG §45 Abs1 Z2
Anmerkung
Mit Beschluss vom 11.10.2016, Z Ra 2016/11/0140-3, wies der Verwaltungsgerichtshof die gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Tirol vom 04.08.2016, Zl LVwG-2015/46/0909-10 erhobene außerordentliche Revision zurück.
Rechtssatz
Nach Ansicht des Landesverwaltungsgerichtes Tirol betrifft das Vertrauensverhältnis bzw die Vertrauenswürdigkeit eines Zahnarztes nicht nur das unmittelbare Verhältnis zwischen Zahnarzt und Patient, also den Kernbereich der zahnärztlichen Tätigkeit, sondern auch grundsätzlich das Vertrauen der Bevölkerung in die Ärzteschaft. Die im deutschen Recht zu beurteilende „Unwürdigkeit“ ist mit diesem Begriff durchaus vergleichbar.
Schlagworte
Vertrauenswürdigkeit
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2016:LVwG.2015.46.0909.10
Zuletzt aktualisiert am
02.11.2016
Dokumentnummer
LVWGR_TI_20160804_LVwG_2015_46_0909_10_01