W175 2231954-2/14E, , W175 2231954-2/14E
W175 2231980-2/9E
W175 2231979-2/6E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Gekürzte Ausfertigung des am 25.03.2022 mündlich verkündeten Erkenntnisses
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Neumann über die Beschwerden 1.) XXXX , 2.) XXXX , und 3.) XXXX , syrische Staatsangehörige, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 07.10.2020, Zahlen: 1.) 1258410606-200077332, 2.) 1258412807-200077367 und 3.) 1258412709-200077345, zu Recht: Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Neumann über die Beschwerden 1.) römisch 40 , 2.) römisch 40 , und 3.) römisch 40 , syrische Staatsangehörige, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 07.10.2020, Zahlen: 1.) 1258410606-200077332, 2.) 1258412807-200077367 und 3.) 1258412709-200077345, zu Recht:
A)
Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG stattgegeben und die angefochtenen Bescheide werden behoben. Der Beschwerde wird gemäß Paragraph 28, Absatz 2, VwGVG stattgegeben und die angefochtenen Bescheide werden behoben.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.