Bundesrecht konsolidiert

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Notariatsordnung § 167

Kurztitel

Notariatsordnung

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 75/1871 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 190/2013

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 167

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

NO

Index

27/02 Notare

Text

Paragraph 167,
  1. Absatz eins,Gegen den Beschluss der Notariatskammer, der einen Schuldspruch enthält, steht dem Beschuldigten das bei der Notariatskammer einzubringende Rechtsmittel der Berufung an das Oberlandesgericht als Disziplinargericht für Notare zu. Auf das Verfahren vor dem Oberlandesgericht als Disziplinargericht sind die Bestimmungen des römisch drei. Abschnitts mit der Maßgabe anzuwenden, dass gegen die Entscheidung über die Berufung oder eine Beschwerde nach Absatz 3, kein weiterer Rechtszug mehr offensteht.
  2. Absatz 2,Die Berufungsfrist beträgt 14 Tage; sie kann nicht verlängert werden. Sie beginnt mit dem Tag nach der Zustellung des anzufechtenden Bescheides. Der Beginn oder Lauf der Frist wird durch Sonntage und Feiertage nicht gehemmt. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, so ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen. Die Tage des Postlaufs werden in die Frist nicht eingerechnet.
  3. Absatz 3,Rechtzeitig eingebrachte Berufungen haben aufschiebende Wirkung. Verspätete oder unzulässige Berufungen sind von der Notariatskammer zurückzuweisen. Gegen die Zurückweisung einer Berufung als verspätet oder unzulässig steht dem Beschuldigten die Beschwerde an das Oberlandesgericht als Disziplinargericht für Notare zu.
  4. Absatz 4,Im Übrigen sind die Beschlüsse der Notariatskammer im Verfahren wegen Standespflichtverletzungen nicht gesondert anfechtbar.

Anmerkung

ÜR: Art. 11 §§ 8 und 15, BGBl. I Nr. 141/2009; Art. 17 §§ 3, 4 und 6, BGBl. I Nr. 190/2013

Im RIS seit

20.09.2013

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2020

Gesetzesnummer

10001677

Dokumentnummer

NOR40156017

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/rgbl/1871/75/P167/NOR40156017

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