Landesrecht konsolidiert Salzburg

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Baupolizeigesetz 1997 § 3

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Baupolizeigesetz 1997

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 40/1997 zuletzt geändert durch LGBl Nr 56/2012

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.08.2012

Außerkrafttretensdatum

30.04.2013

Abkürzung

BauPolG

Index

3 Raumordnung und Bauwesen

Text

Anzeigepflichtige Maßnahmen

Paragraph 3

  1. Absatz eins,Die im Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 17 und 20 in Verbindung mit Absatz 4, bewilligungsfreien Maßnahmen sind der Baubehörde vor Beginn ihrer Ausführung schriftlich anzuzeigen.
  2. Absatz 2,Die Anzeige gemäß Absatz eins, hat eine Beschreibung der geplanten Maßnahme zu enthalten; ihr sind planliche Darstellungen (Skizzen), aus welchen die Einhaltung der Vorgaben für die Bewilligungsfreiheit hervorgeht, anzuschließen.

Im RIS seit

19.09.2012

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2013

Gesetzesnummer

10001005

Dokumentnummer

LSB40014013

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/SA/1997/40/P3/LSB40014013

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