Weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige bedürfen die in den §§ 24 und 25 nicht angeführten Bauvorhaben; dies gilt insbesondere fürWeder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige bedürfen die in den Paragraphen 24 und 25 nicht angeführten Bauvorhaben; dies gilt insbesondere für