(4)Absatz 4,Alkoholische Getränke und Tabakwaren, die Kinder oder Jugendliche gemäß Abs. 1 und 2 nicht konsumieren dürfen, sowie Drogen und Stoffe, die sie gemäß Abs. 3 nicht zu sich nehmen dürfen, dürfen diesen von niemandem angeboten, überlassen oder verkauft werden.Alkoholische Getränke und Tabakwaren, die Kinder oder Jugendliche gemäß Absatz eins und 2 nicht konsumieren dürfen, sowie Drogen und Stoffe, die sie gemäß Absatz 3, nicht zu sich nehmen dürfen, dürfen diesen von niemandem angeboten, überlassen oder verkauft werden.