(4)Absatz 4,Alkoholische Getränke und Tabakwaren, die Kinder oder Jugendliche iSd. Abs. 1 und 2 nicht trinken oder rauchen dürfen, sowie Drogen und Stoffe, die sie iSd. Abs. 3 nicht zu sich nehmen dürfen, dürfen diesen von niemandem angeboten, überlassen oder verkauft werden. Solche Getränke, Tabakwaren sowie Drogen oder Stoffe dürfen von Kindern und den in Betracht kommenden Jugendlichen auch nicht erworben oder in Besitz genommen werden.Alkoholische Getränke und Tabakwaren, die Kinder oder Jugendliche iSd. Absatz eins und 2 nicht trinken oder rauchen dürfen, sowie Drogen und Stoffe, die sie iSd. Absatz 3, nicht zu sich nehmen dürfen, dürfen diesen von niemandem angeboten, überlassen oder verkauft werden. Solche Getränke, Tabakwaren sowie Drogen oder Stoffe dürfen von Kindern und den in Betracht kommenden Jugendlichen auch nicht erworben oder in Besitz genommen werden.