Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Unternehmensgesetzbuch § 231

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Unternehmensgesetzbuch

Kundmachungsorgan

dRGBl. S 219/1897 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 231

Inkrafttretensdatum

01.07.1996

Außerkrafttretensdatum

30.12.2004

Abkürzung

UGB

Index

21/01 Handelsrecht

Beachte

Bezugszeitraum: Abs. 2 Z 2, 3, 4 lit. a, 5 bis 7 und 10 bis 14,
Abs. 3 Z 4 lit. a und 9 bis 13
sind erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die
nach dem 30. 6. 1996 beginnen;
vgl. Art. XVII Abs. 2 EU-GesRÄG, BGBl. Nr. 304/1996.

Text

VIERTER TITEL

Gewinn- und Verlustrechnung

Gliederung

Paragraph 231,
  1. Absatz eins,Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. In ihr sind unbeschadet einer weiteren Gliederung die nachstehend bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen, sofern nicht eine abweichende Gliederung vorgeschrieben ist.
  2. Absatz 2,Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind auszuweisen:
    1. Ziffer eins
      Umsatzerlöse;
    2. Ziffer 2
      Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen;
    3. Ziffer 3
      andere aktivierte Eigenleistungen;
    4. Ziffer 4
      sonstige betriebliche Erträge:
      1. Litera a
        Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen;
      2. Litera b
        Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen,
      3. Litera c
        übrige;
    5. Ziffer 5
      Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen:
      1. Litera a
        Materialaufwand,
      2. Litera b
        Aufwendungen für bezogene Leistungen;
    6. Ziffer 6
      Personalaufwand:
      1. Litera a
        Löhne,
      2. Litera b
        Gehälter,
      3. Litera c
        Aufwendungen für Abfertigungen,
      4. Litera d
        Aufwendungen für Altersversorgung,
      5. Litera e
        Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge,
      6. Litera f
        sonstige Sozialaufwendungen;
    7. Ziffer 7
      Abschreibungen:
      1. Litera a
        auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes,
      2. Litera b
        auf Gegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten;
    8. Ziffer 8
      sonstige betriebliche Aufwendungen:
      1. Litera a
        Steuern, soweit sie nicht unter Ziffer 21, fallen,
      2. Litera b
        übrige;
    9. Ziffer 9
      Zwischensumme aus Ziffer eins bis 8;
    10. Ziffer 10
      Erträge aus Beteiligungen,
      davon aus verbundenen Unternehmen;
    11. Ziffer 11
      Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,
      davon aus verbundenen Unternehmen;
    12. Ziffer 12
      sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,
      davon aus verbundenen Unternehmen;
    13. Ziffer 13
      Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens;
    14. Ziffer 14
      Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens,
      davon sind gesondert auszuweisen:
      1. Litera a
        Abschreibungen
      2. Litera b
        Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen;
        1. Ziffer 15
          Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon betreffend verbundene Unternehmen;
        2. Ziffer 16
          Zwischensumme aus Ziffer 10 bis 15;
        3. Ziffer 17
          Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit;
        4. Ziffer 18
          außerordentliche Erträge;
        5. Ziffer 19
          außerordentliche Aufwendungen;
        6. Ziffer 20
          außerordentliches Ergebnis;
        7. Ziffer 21
          Steuern vom Einkommen und vom Ertrag;
        8. Ziffer 22
          Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag;
        9. Ziffer 23
          Auflösung unversteuerter Rücklagen;
        10. Ziffer 24
          Auflösung von Kapitalrücklagen;
        11. Ziffer 25
          Auflösung von Gewinnrücklagen;
        12. Ziffer 26
          Zuweisung zu unversteuerten Rücklagen;
        13. Ziffer 27
          Zuweisung zu Gewinnrücklagen. Die Auflösungen und Zuweisungen gemäß Ziffer 23 bis 27 sind entsprechend den in der Bilanz ausgewiesenen Unterposten aufzugliedern;
        14. Ziffer 28
          Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr;
        15. Ziffer 29
          Bilanzgewinn/Bilanzverlust.
  3. Absatz 3,Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens sind auszuweisen:
    1. Ziffer eins
      Umsatzerlöse;
    2. Ziffer 2
      Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen;
    3. Ziffer 3
      Bruttoergebnis vom Umsatz;
    4. Ziffer 4
      sonstige betriebliche Erträge:
      1. Litera a
        Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen,
      2. Litera b
        Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen,
      3. Litera c
        übrige;
    5. Ziffer 5
      Vertriebskosten;
    6. Ziffer 6
      Verwaltungskosten;
    7. Ziffer 7
      sonstige betriebliche Aufwendungen;
    8. Ziffer 8
      Zwischensumme aus Ziffer eins bis 7;
    9. Ziffer 9
      Erträge aus Beteiligungen,
      davon aus verbundenen Unternehmen;
    10. Ziffer 10
      Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,
      davon aus verbundenen Unternehmen;
    11. Ziffer 11
      sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,
      davon aus verbundenen Unternehmen;
    12. Ziffer 12
      Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens;
    13. Ziffer 13
      Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens,
      davon sind gesondert auszuweisen:
      1. Litera a
        Abschreibungen
      2. Litera b
        Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen;
    14. Ziffer 14
      Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon betreffend verbundene Unternehmen;
    15. Ziffer 15
      Zwischensumme aus Ziffer 9 bis 14;
    16. Ziffer 16
      Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit;
    17. Ziffer 17
      außerordentliche Erträge;
    18. Ziffer 18
      außerordentliche Aufwendungen;
    19. Ziffer 19
      außerordentliches Ergebnis;
    20. Ziffer 20
      Steuern vom Einkommen und vom Ertrag;
    21. Ziffer 21
      Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag;
    22. Ziffer 22
      Auflösung unversteuerter Rücklagen;
    23. Ziffer 23
      Auflösung von Kapitalrücklagen;
    24. Ziffer 24
      Auflösung von Gewinnrücklagen;
    25. Ziffer 25
      Zuweisung zu unversteuerten Rücklagen;
    26. Ziffer 26
      Zuweisung zu Gewinnrücklagen. Die Auflösungen und Zuweisungen gemäß Ziffer 22 bis 26 sind entsprechend den in der Bilanz ausgewiesenen Unterposten aufzugliedern;
    27. Ziffer 27
      Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr;
    28. Ziffer 28
      Bilanzgewinn/Bilanzverlust.

Anmerkung

ÜR: Art. XVII Abs. 5 EU-GesRÄG, BGBl. Nr. 304/1996

Schlagworte

Gewinnrechnung

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2009

Gesetzesnummer

10001702

Dokumentnummer

NOR12038638

Alte Dokumentnummer

N2199655968J

Navigation im Suchergebnis