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1. | Umsatzerlöse; |
2. | Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen; |
3. | andere aktivierte Eigenleistungen; |
4. | sonstige betriebliche Erträge: |
a) | Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen; |
b) | Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, |
c) | übrige; |
5. | Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen: |
a) | Materialaufwand, |
b) | Aufwendungen für bezogene Leistungen; |
6. | Personalaufwand: |
a) | Löhne, |
b) | Gehälter, |
c) | Aufwendungen für Abfertigungen, |
d) | Aufwendungen für Altersversorgung, |
e) | Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge, |
f) | sonstige Sozialaufwendungen; |
7. | Abschreibungen: |
a) | auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes, |
b) | auf Gegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten; |
8. | sonstige betriebliche Aufwendungen: |
a) | Steuern, soweit sie nicht unter Z 21 fallen, |
b) | übrige; |
9. | Zwischensumme aus Z 1 bis 8; |
10. | Erträge aus Beteiligungen, |
| davon aus verbundenen Unternehmen; |
11. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, |
| davon aus verbundenen Unternehmen; |
12. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, |
| davon aus verbundenen Unternehmen; |
13. | Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens; |
14. | Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, |
| davon sind gesondert auszuweisen: |
a) | Abschreibungen |
b) | Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen; |
15. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon betreffend verbundene Unternehmen; |
16. | Zwischensumme aus Z 10 bis 15; |
17. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit; |
18. | außerordentliche Erträge; |
19. | außerordentliche Aufwendungen; |
20. | außerordentliches Ergebnis; |
21. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag; |
22. | Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag; |
23. | Auflösung unversteuerter Rücklagen; |
24. | Auflösung von Kapitalrücklagen; |
25. | Auflösung von Gewinnrücklagen; |
26. | Zuweisung zu unversteuerten Rücklagen; |
27. | Zuweisung zu Gewinnrücklagen. Die Auflösungen und Zuweisungen gemäß Z 23 bis 27 sind entsprechend den in der Bilanz ausgewiesenen Unterposten aufzugliedern; |
28. | Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr; |
29. | Bilanzgewinn/Bilanzverlust. |
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1. | Umsatzerlöse; |
2. | Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen; |
3. | Bruttoergebnis vom Umsatz; |
4. | sonstige betriebliche Erträge: |
a) | Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen, |
b) | Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, |
c) | übrige; |
5. | Vertriebskosten; |
6. | Verwaltungskosten; |
7. | sonstige betriebliche Aufwendungen; |
8. | Zwischensumme aus Z 1 bis 7; |
9. | Erträge aus Beteiligungen, |
| davon aus verbundenen Unternehmen; |
10. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, |
| davon aus verbundenen Unternehmen; |
11. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, |
| davon aus verbundenen Unternehmen; |
12. | Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens; |
13. | Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, |
| davon sind gesondert auszuweisen: |
a) | Abschreibungen |
b) | Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen; |
14. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon betreffend verbundene Unternehmen; |
15. | Zwischensumme aus Z 9 bis 14; |
16. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit; |
17. | außerordentliche Erträge; |
18. | außerordentliche Aufwendungen; |
19. | außerordentliches Ergebnis; |
20. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag; |
21. | Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag; |
22. | Auflösung unversteuerter Rücklagen; |
23. | Auflösung von Kapitalrücklagen; |
24. | Auflösung von Gewinnrücklagen; |
25. | Zuweisung zu unversteuerten Rücklagen; |
26. | Zuweisung zu Gewinnrücklagen. Die Auflösungen und Zuweisungen gemäß Z 22 bis 26 sind entsprechend den in der Bilanz ausgewiesenen Unterposten aufzugliedern; |
27. | Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr; |
28. | Bilanzgewinn/Bilanzverlust. |