Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Unternehmensgesetzbuch § 224

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Unternehmensgesetzbuch

Kundmachungsorgan

dRGBl. S 219/1897 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2015

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 224

Inkrafttretensdatum

20.07.2015

Außerkrafttretensdatum

19.07.2015

Abkürzung

UGB

Index

21/01 Handelsrecht

Beachte

zum Bezugszeitraum vgl. § 906 Abs. 28

Text

DRITTER TITEL
Bilanz

Gliederung

Paragraph 224,
  1. Absatz eins,In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die in den Absatz 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.
  2. Absatz 2,Aktivseite:

    A. Anlagevermögen:

    römisch eins. Immaterielle Vermögensgegenstände:

    1. Ziffer eins
      Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen;
    2. Ziffer 2
      Geschäfts(Firmen)wert;
    3. Ziffer 3
      geleistete Anzahlungen;

    römisch zwei. Sachanlagen:

    1. Ziffer eins
      Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund;
    2. Ziffer 2
      technische Anlagen und Maschinen;
    3. Ziffer 3
      andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
    4. Ziffer 4
      geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau;

römisch drei. Finanzanlagen:

  1. Ziffer eins
    Anteile an verbundenen Unternehmen;
  2. Ziffer 2
    Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
  3. Ziffer 3
    Beteiligungen;
  4. Ziffer 4
    Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
  5. Ziffer 5
    Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
  6. Ziffer 6
    sonstige Ausleihungen.

B. Umlaufvermögen:

römisch eins. Vorräte:

  1. Ziffer eins
    Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
  2. Ziffer 2
    unfertige Erzeugnisse;
  3. Ziffer 3
    fertige Erzeugnisse und Waren;
  4. Ziffer 4
    noch nicht abrechenbare Leistungen;
  5. Ziffer 5
    geleistete Anzahlungen;

römisch zwei. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

  1. Ziffer eins
    Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
  2. Ziffer 2
    Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen;
  3. Ziffer 3
    Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
  4. Ziffer 4
    sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;

römisch drei. Wertpapiere und Anteile:

  1. Ziffer eins
    Anteile an verbundenen Unternehmen;
  2. Ziffer 2
    sonstige Wertpapiere und Anteile;

römisch vier. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.

C. Rechnungsabgrenzungsposten.

D. Aktive latente Steuern.

  1. Absatz 3,Passivseite:

A. Eigenkapital:

römisch eins. Nennkapital (Grund-, Stammkapital);

römisch zwei. Kapitalrücklagen:

  1. Ziffer eins
    gebundene;
  2. Ziffer 2
    nicht gebundene;

römisch drei. Gewinnrücklagen:

  1. Ziffer eins
    gesetzliche Rücklage;
  2. Ziffer 2
    satzungsmäßige Rücklagen;
  3. Ziffer 3
    andere Rücklagen (freie Rücklagen);

römisch vier. Bilanzgewinn (Bilanzverlust),

davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag.

B. Rückstellungen:

  1. Ziffer eins
    Rückstellungen für Abfertigungen;
  2. Ziffer 2
    Rückstellungen für Pensionen;
  3. Ziffer 3
    Steuerrückstellungen;
  4. Ziffer 4
    sonstige Rückstellungen.

C. Verbindlichkeiten:

  1. Ziffer eins
    Anleihen, davon konvertibel;
  2. Ziffer 2
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
  3. Ziffer 3
    erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
  4. Ziffer 4
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
  5. Ziffer 5
    Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
  6. Ziffer 6
    Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
  7. Ziffer 7
    Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
  8. Ziffer 8
    sonstige Verbindlichkeiten,
    davon aus Steuern,
    davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.

D. Rechnungsabgrenzungsposten.

Schlagworte

Rohstoff, Hilfsstoff, Bank, Betriebsausstattung, Grundkapital

Im RIS seit

27.01.2015

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2016

Gesetzesnummer

10001702

Dokumentnummer

NOR40167653

Navigation im Suchergebnis