Bundesrecht konsolidiert: Unternehmensgesetzbuch § 224, tagesaktuelle Fassung

Unternehmensgesetzbuch § 224

Kurztitel

Unternehmensgesetzbuch

Kundmachungsorgan

dRGBl. S 219/1897 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 43/2016

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 224

Inkrafttretensdatum

20.07.2015

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

UGB

Index

21/01 Handelsrecht

Beachte

zum Bezugszeitraum vgl. § 906 Abs. 28

Text

DRITTER TITEL
Bilanz

Gliederung

Paragraph 224,
  1. Absatz eins,In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die in den Absatz 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.
  2. Absatz 2,Aktivseite:
    1. A
      Anlagevermögen:
      1. Ziffer römisch eins
        Immaterielle Vermögensgegenstände:
        1. Ziffer eins
          Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen;
        2. Ziffer 2
          Geschäfts(Firmen)wert;
        3. Ziffer 3
          geleistete Anzahlungen;
      2. Ziffer römisch zwei
        Sachanlagen:
        1. Ziffer eins
          Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund;
        2. Ziffer 2
          technische Anlagen und Maschinen;
        3. Ziffer 3
          andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
        4. Ziffer 4
          geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau;
      3. Ziffer römisch drei
        Finanzanlagen:
        1. Ziffer eins
          Anteile an verbundenen Unternehmen;
        2. Ziffer 2
          Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
        3. Ziffer 3
          Beteiligungen;
        4. Ziffer 4
          Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
        5. Ziffer 5
          Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
        6. Ziffer 6
          sonstige Ausleihungen.
    2. B
      Umlaufvermögen:
      1. Ziffer römisch eins
        Vorräte:
        1. Ziffer eins
          Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
        2. Ziffer 2
          unfertige Erzeugnisse;
        3. Ziffer 3
          fertige Erzeugnisse und Waren;
        4. Ziffer 4
          noch nicht abrechenbare Leistungen;
        5. Ziffer 5
          geleistete Anzahlungen;
      2. Ziffer römisch zwei
        Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
        1. Ziffer eins
          Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
        2. Ziffer 2
          Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen;
        3. Ziffer 3
          Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
        4. Ziffer 4
          sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;
      3. Ziffer römisch drei
        Wertpapiere und Anteile:
        1. Ziffer eins
          Anteile an verbundenen Unternehmen;
        2. Ziffer 2
          sonstige Wertpapiere und Anteile;
      4. Ziffer römisch vier
        Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.
    3. C
      Rechnungsabgrenzungsposten.
    4. D
      Aktive latente Steuern.
  3. Absatz 3,Passivseite:
    1. A
      Eigenkapital:
      1. Ziffer römisch eins
        eingefordertes Nennkapital (Grund-, Stammkapital);
      2. Ziffer römisch zwei
        Kapitalrücklagen:
        1. Ziffer eins
          gebundene;
        2. Ziffer 2
          nicht gebundene;
      3. Ziffer römisch drei
        Gewinnrücklagen:
      4. Ziffer eins
        gesetzliche Rücklage;
      5. Ziffer 2
        satzungsmäßige Rücklagen;
      6. Ziffer 3
        andere Rücklagen (freie Rücklagen);
      7. Ziffer römisch vier
        Bilanzgewinn (Bilanzverlust),
        davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag.
    2. B
      Rückstellungen:
      1. Ziffer eins
        Rückstellungen für Abfertigungen;
      2. Ziffer 2
        Rückstellungen für Pensionen;
      3. Ziffer 3
        Steuerrückstellungen;
      4. Ziffer 4
        sonstige Rückstellungen.
    3. C
      Verbindlichkeiten:
      1. Ziffer eins
        Anleihen, davon konvertibel;
      2. Ziffer 2
        Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
      3. Ziffer 3
        erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
      4. Ziffer 4
        Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
      5. Ziffer 5
        Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
      6. Ziffer 6
        Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
      7. Ziffer 7
        Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
      8. Ziffer 8
        sonstige Verbindlichkeiten,
        davon aus Steuern,
        davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
    4. D
      Rechnungsabgrenzungsposten.

Anmerkung

EG/EU: Art. 15, BGBl. I Nr. 43/2016

Schlagworte

Rohstoff, Hilfsstoff, Bank, Betriebsausstattung, Grundkapital

Im RIS seit

13.06.2016

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2025

Gesetzesnummer

10001702

Dokumentnummer

NOR40181521

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/drgbl/1897/219/P224/NOR40181521