Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Lehrpläne der Mittelschulen Art. 1 § 1

Kurztitel

Lehrpläne der Mittelschulen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 185/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 204/2024

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1 § 1

Inkrafttretensdatum

01.09.2024

Außerkrafttretensdatum

Index

70/02 Schulorganisation
70/06 Schulunterricht
70/09 Minderheiten-Schulrecht

Beachte

zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten Art. 1 § 2 Abs. 11

Text

Artikel 1

Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Mittelschulen

Paragraph eins,

Für die einzelnen Formen der Mittelschulen werden folgende Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:

  1. Ziffer eins
    Lehrplan der Mittelschule (Anlage 1),
  2. Ziffer 2
    Lehrplan der Mittelschule unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Sonderform Musikmittelschule) (Anlage 2),
  3. Ziffer 3
    Lehrplan der Mittelschule unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (Sonderform Sportmittelschule) (Anlage 3),
  4. Ziffer 4
    Lehrplan der Mittelschule unter besonderer Berücksichtigung der skisportlichen Ausbildung (Sonderform Skimittelschule) (Anlage 4),
  5. Ziffer 5
    Lehrplan der Abteilungen für den Unterricht in slowenischer Sprache, die in Mittelschulen mit deutscher Unterrichtssprache eingerichtet sind (Anlage 5),
  6. Ziffer 5 a
    Lehrplan der Abteilungen für den Unterricht in slowenischer Sprache, die in der Mittelschule unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Sonderform Musikmittelschule) mit deutscher Unterrichtssprache eingerichtet sind (Anlage 5a),
  7. Ziffer 5 b
    Lehrplan der Abteilungen für den Unterricht in slowenischer Sprache, die in der Mittelschule unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (Sonderform Sportmittelschule) mit deutscher Unterrichtssprache eingerichtet sind (Anlage 5b),
  8. Ziffer 6
    Lehrplan der Abteilungen für den Unterricht in kroatischer Sprache, die in Mittelschulen mit deutscher Unterrichtssprache eingerichtet sind sowie für die zweisprachige Mittelschule Großwarasdorf (Anlage 6),
  9. Ziffer 6 a
    Lehrplan der Abteilungen für den Unterricht in kroatischer Sprache, die in der Mittelschule unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Sonderform Musikmittelschule) mit deutscher Unterrichtssprache eingerichtet sind (Anlage 6a),
  10. Ziffer 7
    Lehrplan der Abteilungen für den Unterricht in ungarischer Sprache, die in Mittelschulen mit deutscher Unterrichtssprache eingerichtet sind (Anlage 7),
  11. Ziffer 8
    Lehrplan der Mittelschule unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung (Sonderform Bilinguale Mittelschule) (Anlage 8).

Im RIS seit

18.07.2024

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2024

Gesetzesnummer

20007850

Dokumentnummer

NOR40263953

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2012/185/A1P1/NOR40263953

Navigation im Suchergebnis