Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Lehrpläne der Mittelschulen Art. 1 § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne der Mittelschulen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 185/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 239/2023

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1 § 1

Inkrafttretensdatum

01.09.2023

Außerkrafttretensdatum

31.08.2024

Index

70/02 Schulorganisation
70/06 Schulunterricht
70/09 Minderheiten-Schulrecht

Beachte

zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 2 Abs. 10

Text

Artikel 1

Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Mittelschulen

Paragraph eins,

Für die einzelnen Formen der Mittelschulen werden folgende Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:

  1. Ziffer eins
    Lehrplan der Mittelschule (Anlage 1),
  2. Ziffer 2
    Lehrplan der Mittelschule unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Sonderform Musikmittelschule) (Anlage 2),
  3. Ziffer 3
    Lehrplan der Mittelschule unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (Sonderform Sportmittelschule) (Anlage 3),
  4. Ziffer 4
    Lehrplan der Mittelschule unter besonderer Berücksichtigung der skisportlichen Ausbildung (Sonderform Skimittelschule) (Anlage 4),
  5. Ziffer 5
    Lehrplan der Abteilungen für den Unterricht in slowenischer Sprache, die in Mittelschulen mit deutscher Unterrichtssprache eingerichtet sind (Anlage 5),
  6. Ziffer 5 a
    Lehrplan der Abteilungen für den Unterricht in slowenischer Sprache, die in der Mittelschule unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Sonderform Musikmittelschule) mit deutscher Unterrichtssprache eingerichtet sind (Anlage 5a),
  7. Ziffer 5 b
    Lehrplan der Abteilungen für den Unterricht in slowenischer Sprache, die in der Mittelschule unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (Sonderform Sportmittelschule) mit deutscher Unterrichtssprache eingerichtet sind (Anlage 5b),
  8. Ziffer 6
    Lehrplan der Abteilungen für den Unterricht in kroatischer Sprache, die in Mittelschulen mit deutscher Unterrichtssprache eingerichtet sind sowie für die zweisprachige Mittelschule Großwarasdorf (Anlage 6),
  9. Ziffer 7
    Lehrplan der Abteilungen für den Unterricht in ungarischer Sprache, die in Mittelschulen mit deutscher Unterrichtssprache eingerichtet sind (Anlage 7).

Im RIS seit

22.08.2023

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2024

Gesetzesnummer

20007850

Dokumentnummer

NOR40255182

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2012/185/A1P1/NOR40255182

Navigation im Suchergebnis