Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Prüfungsordnung AHS
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 10
Inkrafttretensdatum
01.09.2012
Außerkrafttretensdatum
11.05.2016
Index
70/06 Schulunterricht
Beachte
zum Bezugszeitraum vgl. § 35 Abs. 1
Text
Prüfungstermine der vorwissenschaftlichen Arbeit
§ 10.Paragraph 10,
Die erstmalige Abgabe der schriftlichen Arbeit hat bis zum Ende der ersten Woche des zweiten Semesters der letzten Schulstufe sowohl in digitaler als auch in zweifach ausgedruckter Form zu erfolgen. Die Zeiträume für die Abgabe der schriftlichen Arbeit im Falle der Wiederholung der vorwissenschaftlichen Arbeit sind die erste Unterrichtswoche, die ersten fünf Unterrichtstage im Dezember und die erste Woche des zweiten Semesters.
Im RIS seit
01.06.2012
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2016
Gesetzesnummer
20007845
Dokumentnummer
NOR40139966