Kurztitel

Prüfungsordnung AHS

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 174 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 10

Inkrafttretensdatum

01.09.2012

Außerkrafttretensdatum

11.05.2016

Beachte

zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 35, Absatz eins

Text

Prüfungstermine der vorwissenschaftlichen Arbeit

Paragraph 10,

Die erstmalige Abgabe der schriftlichen Arbeit hat bis zum Ende der ersten Woche des zweiten Semesters der letzten Schulstufe sowohl in digitaler als auch in zweifach ausgedruckter Form zu erfolgen. Die Zeiträume für die Abgabe der schriftlichen Arbeit im Falle der Wiederholung der vorwissenschaftlichen Arbeit sind die erste Unterrichtswoche, die ersten fünf Unterrichtstage im Dezember und die erste Woche des zweiten Semesters.