Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung-Justiz
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
27.02.2018
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
DVPV-Justiz
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
63/06 Dienstrechtsverfahren
Text
§ 1.Paragraph eins,
Nachgeordnete Dienstbehörden gemäß § 2 Abs. 3 DVG und nachgeordnete Personalstellen gemäß § 2e Abs. 1a VBG sind: Nachgeordnete Dienstbehörden gemäß Paragraph 2, Absatz 3, DVG und nachgeordnete Personalstellen gemäß Paragraph 2 e, Absatz eins a, VBG sind:
die Präsidentin oder der Präsident des Obersten Gerichtshofs,
die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte (die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts Wien überdies für die Bundeskartellanwältin oder den Bundeskartellanwalt und die ihr oder ihm zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften),
die Oberstaatsanwaltschaften (die Oberstaatsanwaltschaft Wien überdies für die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption).
die Präsidentin oder der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts.
Im RIS seit
27.02.2018
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2018
Gesetzesnummer
20006138
Dokumentnummer
NOR40200437