Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung-Justiz
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2009
Außerkrafttretensdatum
30.09.2010
Abkürzung
DVPV-Justiz
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
63/06 Dienstrechtsverfahren
Text
§ 1.Paragraph eins,
Nachgeordnete Dienststellen gemäß § 2 Abs. 2 zweiter Satz DVG (Dienstbehörden erster Instanz) und gemäß § 2e Abs. 1 zweiter Satz VBG (Personalstellen), die nach ihrer Organisation und personellen Besetzung zur Durchführung der Dienstrechtsangelegenheiten geeignet sind, sind im Bereich des Justizressorts Nachgeordnete Dienststellen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, zweiter Satz DVG (Dienstbehörden erster Instanz) und gemäß Paragraph 2 e, Absatz eins, zweiter Satz VBG (Personalstellen), die nach ihrer Organisation und personellen Besetzung zur Durchführung der Dienstrechtsangelegenheiten geeignet sind, sind im Bereich des Justizressorts
die Präsidentin des Obersten Gerichtshofes,
die Generalprokuratur (einschließlich der Zuständigkeit für die Beamtinnen und Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes und die Vertragsbediensteten dieser Dienststelle),
die Präsidenten der Oberlandesgerichte,
die Oberstaatsanwaltschaften (einschließlich der Zuständigkeit für die Beamtinnen und Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes und die Vertragsbediensteten dieser Bereiche; die Oberstaatsanwaltschaft Wien überdies hinsichtlich der Korruptionsstaatsanwaltschaft),
die Vollzugsdirektion (bundesweit für die Dienststellen im Bereich des Strafvollzuges sowie für die Beamten der Bewährungshilfe und die Bediensteten der Jugendgerichtshilfe).
Zuletzt aktualisiert am
22.10.2010
Gesetzesnummer
20006138
Dokumentnummer
NOR40103109