Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung-Justiz
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.07.2015
Außerkrafttretensdatum
19.07.2016
Abkürzung
DVPV-Justiz
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
63/06 Dienstrechtsverfahren
Text
§ 1.Paragraph eins,
Nachgeordnete Dienststellen gemäß § 2 Abs. 2 zweiter Satz DVG (Dienstbehörden erster Instanz) und gemäß § 2e Abs. 1 zweiter Satz VBG (Personalstellen), die nach ihrer Organisation und personellen Besetzung zur Durchführung der Dienstrechtsangelegenheiten geeignet sind, sind im Bereich des Justizressorts Nachgeordnete Dienststellen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, zweiter Satz DVG (Dienstbehörden erster Instanz) und gemäß Paragraph 2 e, Absatz eins, zweiter Satz VBG (Personalstellen), die nach ihrer Organisation und personellen Besetzung zur Durchführung der Dienstrechtsangelegenheiten geeignet sind, sind im Bereich des Justizressorts
die Präsidentin des Obersten Gerichtshofes,
die Generalprokuratur (einschließlich der Zuständigkeit für die Beamtinnen und Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes und die Vertragsbediensteten dieser Dienststelle),
die Präsidenten der Oberlandesgerichte (der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien überdies hinsichtlich des Bundeskartellanwaltes und dessen Stellvertretung sowie hinsichtlich der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften),
die Oberstaatsanwaltschaften (einschließlich der Zuständigkeit für die Beamtinnen und Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes und die Vertragsbediensteten dieser Bereiche; die Oberstaatsanwaltschaft Wien überdies hinsichtlich der Korruptionsstaatsanwaltschaft).
(Anm.: Z 5 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 164/2015)Anmerkung, Ziffer 5, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 164 aus 2015,)
Im RIS seit
02.07.2015
Zuletzt aktualisiert am
20.07.2016
Gesetzesnummer
20006138
Dokumentnummer
NOR40171598