(2)Absatz 2,Bei Vergütungen gemäß § 12 Abs. 1 Z 3 NoVAG 1991 kann das Setzen einer Zulassungssperre in Bezug auf Vorführkraftfahrzeuge entfallen, sofern keine steuerlichen Bedenken bestehen.Bei Vergütungen gemäß Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 3, NoVAG 1991 kann das Setzen einer Zulassungssperre in Bezug auf Vorführkraftfahrzeuge entfallen, sofern keine steuerlichen Bedenken bestehen.