bei Änderungen der Type des Kraftfahrzeuges auf eine in § 1 Abs. 1 Z 1 bis 7 genannte Fahrzeugklasse, wenn für das Kraftfahrzeug nicht bereits die Normverbrauchsabgabe entrichtet wurde.bei Änderungen der Type des Kraftfahrzeuges auf eine in Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins bis 7 genannte Fahrzeugklasse, wenn für das Kraftfahrzeug nicht bereits die Normverbrauchsabgabe entrichtet wurde.