bei Änderungen der Type des Kraftfahrzeuges auf eine in § 1 Z 1 bis 6 genannte Fahrzeugklasse, wenn für das Kraftfahrzeug nicht bereits die Normverbrauchsabgabe entrichtet wurde,bei Änderungen der Type des Kraftfahrzeuges auf eine in Paragraph eins, Ziffer eins bis 6 genannte Fahrzeugklasse, wenn für das Kraftfahrzeug nicht bereits die Normverbrauchsabgabe entrichtet wurde,