Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
LMSVG-EU-QuaDG-Abgabenverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
02.12.2022
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
LMSVG-EU-QuaDG-AbV
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Anwendungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung regelt die Höhe von Verwaltungsabgaben und Gebühren für nachfolgend aufgeführte Tätigkeiten im Rahmen des LMSVG und des EU-QuaDG:
gemäß § 4 EU-QuaDG im Zusammenhang mit der Zulassung von Kontrollstellen;gemäß Paragraph 4, EU-QuaDG im Zusammenhang mit der Zulassung von Kontrollstellen;
gemäß § 50 LMSVG im Zusammenhang mit der Ausstellung von amtlichen Bescheinigungen für Sendungen von Waren zum Zwecke der Ausfuhr;gemäß Paragraph 50, LMSVG im Zusammenhang mit der Ausstellung von amtlichen Bescheinigungen für Sendungen von Waren zum Zwecke der Ausfuhr;
zusätzlich erforderliche amtliche Kontrollen gemäß § 24 LMSVG auf Grund der Wahrnehmung eines Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften.zusätzlich erforderliche amtliche Kontrollen gemäß Paragraph 24, LMSVG auf Grund der Wahrnehmung eines Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften.
Im RIS seit
02.12.2022
Zuletzt aktualisiert am
02.12.2022
Gesetzesnummer
20005023
Dokumentnummer
NOR40248641